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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pharmefficio Aachen GmbH,
im Nachfolgenden Pharmefficio Aachen genannt.
01.
02.
03.
04.
05.
06.
07.
08.
09.
10.
Pharmefficio Aachen ist ein Dienstleistungsunternehmen mit dem Gegenstand Consulting,
Service und Support für alle Belange des Arzneimittelverkehrs gemäß AMG und anderer geltenden
Rechtsvorschriften der Arzneimittelentwicklung, -herstellung und des Vertriebs.
Dienstleistungen der Pharmefficio Aachen erfolgen auf Basis eines Vertrag, einer schriftlichen
Vereinbarung oder zumindest eines Auftrags, in dem der vereinbarte Leistungsumfang und die
Konditionen festgelegt worden sind.
Die Abrechnung und Rechnungsstellung der Leistungen erfolgt nach den vereinbarten Vertragsbedingungen unter Einhaltung der geltenden Steuergesetze. Pharmefficio Aachen ist
verpflichtet, die in Rechnung gestellten Leistungen gem. den Vertragsbedingungen zu belegen.
Wenn nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 21 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne Abzug.
Pharmefficio Aachen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und
Gewissen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den vereinbarten Abstimmungen
durchzuführen.
Im Falle eines Konfliktes mit Gesetzesanforderungen oder mit anderen bestehenden Verträgen
verpflichtet sich Pharmefficio Aachen unverzüglich nach Bekanntwerden dieses Konfliktes
den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Falls keine Einigung für eine Konfliktlösung
erzielt werden kann, können beide Partner von dem Vertrag zurücktreten. Davon unabhängig
erfolgt eine Rechnungsstellung gem. Punkt 3.
Grundsätzlich strebt Pharmefficio Aachen an, schriftlich erteilte und bestätigte Aufträge im
vereinbarten Umfang und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausführen. Allerdings können
Ereignisse eintreten, die nicht im Einflussbereich von Pharmefficio Aachen liegen und die
verhindern, dass die ausführende Person eine beauftragte Leistung im vereinbarten Umfang
oder in der vereinbarten Zeit erfüllen kann. Diese zufällige Ereignisse können sein:
• eine erheblich verzögerte oder verhinderte Anreise zum Vertragsort bedingt durch Ausfall
eines Transportmittels oder durch Unfall oder durch Krankheit.
• Längere Unterbrechung oder Verhinderung der geplanten Tätigkeit durch schwere Krankheit,
Unfall oder Tod.
Pharmefficio Aachen verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über ein derartiges Ereignis
zu informieren und dieses auf Anforderung zu belegen.
Pharmefficio Aachen ist nicht verpflichtet, im Fall eines Ausfalls personellen Ersatz zu beschaffen.
Haftungen für nicht erbrachte Leistungen, daraus entstandenen Kosten oder für die
Beschaffungskosten eines personellen Ersatzes sind ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vertraglich vereinbart ist der Gerichtsstand Aachen
Änderungen von geschlossenen Verträgen bedürfen grundsätzlich der Schriftform; mündliche
Absprachen und Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.
Stand Juli 2019