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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pharmefficio Aachen GmbH,

im Nachfolgenden Pharmefficio Aachen genannt.

01.

02.

03.

04.

05.

06.

07.

08.

09.

10.

Pharmefficio Aachen ist ein Dienstleistungsunternehmen mit dem Gegenstand Consulting,

Service und Support für alle Belange des Arzneimittelverkehrs gemäß AMG und anderer geltenden

Rechtsvorschriften der Arzneimittelentwicklung, -herstellung und des Vertriebs.

Dienstleistungen der Pharmefficio Aachen erfolgen auf Basis eines Vertrag, einer schriftlichen

Vereinbarung oder zumindest eines Auftrags, in dem der vereinbarte Leistungsumfang und die

Konditionen festgelegt worden sind.

Die Abrechnung und Rechnungsstellung der Leistungen erfolgt nach den vereinbarten Vertragsbedingungen unter Einhaltung der geltenden Steuergesetze. Pharmefficio Aachen ist

verpflichtet, die in Rechnung gestellten Leistungen gem. den Vertragsbedingungen zu belegen.

Wenn nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel 21 Tagen nach Rechnungsstellung

ohne Abzug.

Pharmefficio Aachen verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und

Gewissen in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den vereinbarten Abstimmungen

durchzuführen.

Im Falle eines Konfliktes mit Gesetzesanforderungen oder mit anderen bestehenden Verträgen

verpflichtet sich Pharmefficio Aachen unverzüglich nach Bekanntwerden dieses Konfliktes

den Vertragspartner davon in Kenntnis zu setzen. Falls keine Einigung für eine Konfliktlösung

erzielt werden kann, können beide Partner von dem Vertrag zurücktreten. Davon unabhängig

erfolgt eine Rechnungsstellung gem. Punkt 3.

Grundsätzlich strebt Pharmefficio Aachen an, schriftlich erteilte und bestätigte Aufträge im

vereinbarten Umfang und zur Zufriedenheit des Auftraggebers ausführen. Allerdings können

Ereignisse eintreten, die nicht im Einflussbereich von Pharmefficio Aachen liegen und die

verhindern, dass die ausführende Person eine beauftragte Leistung im vereinbarten Umfang

oder in der vereinbarten Zeit erfüllen kann. Diese zufällige Ereignisse können sein:

• eine erheblich verzögerte oder verhinderte Anreise zum Vertragsort bedingt durch Ausfall

   eines Transportmittels oder durch Unfall oder durch Krankheit.

• Längere Unterbrechung oder Verhinderung der geplanten Tätigkeit durch schwere Krankheit,

   Unfall oder Tod.

Pharmefficio Aachen verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich über ein derartiges Ereignis

zu informieren und dieses auf Anforderung zu belegen.

Pharmefficio Aachen ist nicht verpflichtet, im Fall eines Ausfalls personellen Ersatz zu beschaffen.

Haftungen für nicht erbrachte Leistungen, daraus entstandenen Kosten oder für die

Beschaffungskosten eines personellen Ersatzes sind ausgeschlossen.

Soweit nicht anders vertraglich vereinbart ist der Gerichtsstand Aachen

Änderungen von geschlossenen Verträgen bedürfen grundsätzlich der Schriftform; mündliche

Absprachen und Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.

Stand Juli 2019

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